Fragen & Antworten
![]() | Ich möchte mein Kind taufen lassen! Was muss ich tun? |
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Entschluss! Voraussetzung für die Taufe eines Kindes in die evangelische Kirche ist, dass einer der beiden Eltern evangelisch ist. Das ist deswegen wichtig, weil Sie als Eltern ja versprechen, ihr noch nicht mündiges Kind christlich und in die Gemeinde hinein zu erziehen. Sie können schon mal nach Paten Ausschau halten, die Mitglied einer christichen Kirche sein müssen.
Und dann setzen Sie sich am besten mit einem einem Mitglied des Pastoralen Teams (Gemeinde leiten) in Verbindung und klären Termin und alles weitere.
Getauft wird in unserer Kirchengemeinde im Gemeindesgottesdienst. [Mehr]
![]() | Ich möchte kirchlich heiraten? |
Voraussetzung dafür ist, dass Sie standesamtlich verheiratet sind und dass zumindest einer der Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Wenden Sie sich bitte rechtizeitig zur Terminabsprache an einen aus dem Team des Gemeinsamen Pastoralen Amtes.
Der Gottesdienst kann grundsätzlich in jeder evangelischen Kirche stattfinden, nach Möglichkeit jedoch in der Gemeinde des gemeinsamen Wohnsitzes des Ehepaares. Alles weitere erfahren Sie im persönlichen Gespräch.
![]() | Mein Vater/ meine Mutter ist sehr krank? |
Wenn Sie einen Besuch oder eine seelsorgerliche Betreuung wünschen melden Sie sich bitte beim Team des Gemeinsamen Pastoralen Amtes.
![]() | Mein Kind soll in der Kirchengemeinde Derschlag konfirmiert werden. Was muss ich tun? |
In unserer Kirchengemeinde haben wir ein dreistufiges Konfirmandenmodell. Es beginnt in der dritten Klasse mit einem 12-wöchigen Kinderkonfi in dem die Themen Gemeinde, Abendmahl und Taufe besprochen werden. Die zweite Phase beginnt mit zwölf Jahren. Die Jugendlichen werden zu unseren Gemeindegruppen eingeladen und beginnen unsere Gottesdienste (bis zur Konfirmation sind 40 Gottesdienstbesuche nachzuweisen)zu besuchen. Die dritte Phase beginnt mit 13 Jahren. Die Jugendlichen besuchen dienstags von 17.00 bis 19.30 den Konfitreff. Hier werden die zentralen Themen des christlichen Glaubens besprochen. Nach ca einem Jahr erfolgt dann die Konfirmation. Zu allen drei Phasen werden die Jugendlichen schriftlich eingeladen. In rechtzeitig bekanntgegebenen Elternabenden werden alle weiteren Fragen erörtert.
![]() | Wie bekomme ich eine Patenbescheinigung? |
Eine Patenbescheinigung erhalten Sie zu den Bürozeiten montags von 15.00 bis 17.30 Uhr und dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
![]() | Wie kann ich in die Evangelische Kirche wieder ein- oder übertreten? |
Wenn sie aus der Ev. Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. In einem Gespräch unterhalten wir uns mit Ihnen über Ihre Beweggründe und nehmen Sie ggfs. wieder in die Kirche auf. Die Meldung an das Einwohnermeldeamt läuft über uns.
Wenn Sie aus einer anderen Kirche zu uns wechseln wollen, müssen Sie zunächst beim Amtsgericht aus der bisherigen Kirche austreten und vereinbaren dann mit uns einen Gesprächstermin, bei dem dann der Übertritt vollzogen wird.


